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Energieausweis

Nicht nur an der Tankstelle machen sich die ständig steigenden Energiepreise bemerkbar: Schon heute können jährlich etwa 2.000 € pro Haushalt auf Energiekosten entfallen; ein Großteil davon sogar nur auf Heizung und Warmwasser. Mit den richtigen Modernisierungsmaßnahmen lassen sich hier jedoch leicht ein paar Hunderter sparen. Denn mit den richtigen Modernisierungsmaßnahmen können Sie den Wärmeverlust erheblich mindern.


Viel Wärme für wenig Geld


Was gibt es schöneres, als sich an einem kalten, regnerischen Tag auf der Couch im mollig-warmen Wohnzimmer zu räkeln. Wer clever ist, genießt und zeigt hohen Energiekosten die kalte Schulter – indem er z.B. auf alternative Energien wie Solar oder Holz umsteigt oder seine alte Zentralheizung durch einen Brennwertkessel ersetzt.

Der Energieausweis ist Pflicht !

Seit dem 01. Januar 2009 gilt die Energieaus-weispflicht für alle Wohnimmobilien, die vermietet oder verkauft werden sollen. Er informiert über den Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf einer Immobilie. Es gibt zwei Arten:

   
 
  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten (mind. 3) Vorjahre aus.
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis erfasst den Gebäudezustand und dokumentiert den prognostizierten Energiebedarf.
Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist und anschließend keinerlei Anpassungen an das energetische Anforderungsniveau von 1977 erfolgte, und bei Anbauten ab 50 m² Fläche sowie bei Neubauten und Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln sind bedarfsorientierte Energieausweise vorgeschrieben.

Alle anderen Hausbesitzer können zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis frei wählen. Beide Energieausweise müssen Empfehlungen zur energetischen Modernisierung enthalten.
 
Diverse Angebote in Presse und Internet erscheinen verlockend: Fragebogen über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre ausfüllen und den fertigen "Energieausweis" aus dem Briefkasten angeln – alles zu einem unglaublich günstigen Preis. Es ist jedoch zu beachten, daß teilweise Energieausweise angeboten werden, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014) entsprechen und deshalb ungültig sind.
 
Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden – egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Energieberater die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden, Decken, Grundflächen und Fenstern vor Ort auf Plausibilität prüfen und nicht nur auf die Angaben des Eigentümers vertrauen. Fehlen die Modernisierungsempfehlungen oder beruhen sie auf nicht nachvollziehbaren Angaben, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Energieausweis-Aussteller zum Ausschluss der Empfehlung ist ungültig.
 
Wer beim Energieausweis geizt, kann böse Überraschungen erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen oder ungültigen Energieausweises kann mit Bußgeldern bis zu 15.000 EURO geahndet werden