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Bauleitung


Die Bauleitung überwacht und überprüft die zu erbringenden Leistungen.
Sie koordiniert die Gewerke.
Sie überwacht sonstige, am Bau beteiligten Personen.

Der Bauleiter hat gemäß den Landesbauordnungen Rechte und Pflichten.

Haftung des Bauleiters:

  • gegenüber der Aufsichtsbehörde
  • Berufsgenossenschaft bei Unfällen
  • gegenüber dem Auftraggeber und Dritten

Der Bauleiter verantwortet seine Arbeit gegenüber den Auftraggebern in:

  • technischer
  • ökonomischer
  • qualitativer
  • terminlicher
  • rechtlicher
  • gestalterischer
  • ökologischer
  • und ethischer Hinsicht

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